08.1 die Dampflokzeit, die Jahre von 1978 bis 1980

Nur eine brennende Zigarette
Ein Auffahrunfall am Vorabend des 30. Jahrestages der DDR



Der nachfolgende Text ist eine überarbeitete Version des in den Berliner Verkehrsblättern, Heft 10/2009 erschienenen gleichnamigen Aufsatzes.
Alle in den Zitaten übernommenen Rechtschreibfehler werden nicht gesondert gekennzeichnet. Der Name des Triebfahrzeugführers wurde geändert.


Vorgeschichte

Der 7. Oktober 1979 stand in der DDR wie in jedem Jahr ganz im Zeichen des Geburtstages des zweiten deutschen Staates. Und gerade in jenem Jahr lag ein rundes Jubiläum an: Zum 30. Male jährte sich der Gründungstag der Deutschen Demokratischen Republik. Entsprechend groß und vielfältig waren die dazugehörigen Veranstaltungen geplant. Schon am Vortag, dem 6. Oktober, einem Sonnabend, fanden zahlreiche Kundgebungen statt, so unter anderem in den Abendstunden auch ein Fackelzug, zu dem mehrere tausend Teilnehmer delegiert und erwartet wurden.

Um den starken An- und Abreiseverkehr abwickeln zu können, erstellte die Verwaltung der S-Bahn der Reichsbahndirektion Berlin im Vorfeld die Fahrplananordnung (Fplo) 933 mit dem Titel "Fahrplan- und Transportraumregelungen für die Veranstaltungen zum 30. Jahrestag der DDR". Für die Berliner S-Bahn begannen die zusätzlichen Fahrten schon am 4. Oktober mit der Ankunft des ersten Sonderreisezuges in Berlin-Schöneweide. Einen Tag später erhöhte sich die Zahl der Sonderzüge sowie die der Anreisebahnhöfe. Am 6. und 7. Oktober schließlich fuhr die S-Bahn tagsüber ein sehr großes Sonderzugprogramm auf allen Ostberliner Strecken. Lag am Sonnabend (6.10.) der Schwerpunkt der Festveranstaltungen beim schon genannten abendlichen Fackelzug der Jugendorganisation FDJ auf der Straße Unter den Linden, so waren es einen Tag später die Festparade in der Karl-Marx-Allee sowie ein ganztägiges Volksfest rund um den Alexanderplatz.

In diesen Sonderzugfahrplänen verkehrten sogenannte "Ju-Züge", die mit einem blauen Schild mit weißer Schrift anstelle des Umlaufschildes gekennzeichnet waren; das Zuggruppenschild blieb bestehen. Die Beschilderung erfolgte mit "Sonderzug", in Ausnahmefällen reichte das Leerschild aus. Die Ju-Züge ("Jugend-Züge") verkehrten bis zum Einsteigebahnhof leer, dann weiter bis zum Aussteigebahnhof ohne Zwischenhalte. Hier gab es Ausnahmen: Einzelne Züge waren zur besseren Nutzung für den allgemeinen Reiseverkehr bis zu den Bahnhöfen Schöneweide, Ostkreuz, Greifswalder Straße bzw. Grünau freigegeben und mußten dann an eben diesen Stationen von Fahrgästen geräumt werden. Wiederum andere einzelne Ju-Züge nahmen an Unterwegsbahnhöfen weitere Teilnehmergruppen auf, hier schrieb die Fplo 933 einen zusätzlichen Halt vor. Erst vom Aussteigebahnhof an verkehrte der Ju-Zug wieder als normaler S-Bahn-Zug für den regulären Reiseverkehr.

Nicht nur die Züge absolvierten ein umfangreiches Sonderzugprogramm; sie fuhren Sonnabend und Sonntag teilweise nach dem von Montag bis Freitag gültigen Normalfahrplan. Auch ein Teil der Aufsichten und Stellwerke wurde personalmäßig meist um eine zweite Person aufgestockt. Die Entstörungsbereitschaften der Bahnmeistereien und des Signal- und Fernmeldewesens wurden in der Nähe der neuralgischen Punkte entsprechend bereitgestellt .

Zudem schrieb die Fplo 933 im Punkt 6 vor:

In den S-Bw, Twh und in der Flm sind genügend Kräfte vorzuhalten, die bei Bekanntwerden von Störungen oder Unfällen mit notwendigen Werkzuegen und Geräten sofort zur Unfallstelle zu entsenden sind.

Was jedoch keiner gedacht hatte, weder Fahrplanersteller, S-Bahn-Verantwortliche noch Mitarbeiter, trat ein, ein Auffahrunfall zwischen den S-Bahnhöfen Jannowitzbrücke und Alexanderplatz.

Eine Unaufmerksamkeit bringt den Anreiseverkehr ins Stocken

Wie schon eingangs geschrieben, fand am 6. Oktober 1979 ein Fackelumzug der FDJ in der Straße Unter den Linden statt, hier erwartete man bis zu 250.000 Teilnehmer. Im Vorfeld dieser Veranstaltung ereignete sich gegen 13.52 Uhr auf den Gleisen der Stadtbahn zwischen den S-Bahnhöfen Jannowitzbrücke und Alexanderplatz ein Auffahrunfall mit zwei S-Bahn-Zügen. Das Unfallmeldeblatt, das in der Oberdispatcherleitung der S-Bahn zeitnah geschrieben wurde, stellt den Sachverhalt so dar:

Hergang:
Bei der Fahrt des Ps 38 734 - F11 (Erk-Fri) auf dem Gleis Jan—Ale (Gleis 4) fuhr dieser auf dem vor dem Einfahrsignal 18 des Bahnhofes Ale sich in der Anfahrt befindenen Ps 39 237 - L15 stark auf. Als Folge wurden 4 Wagen stark und 3 Wagen leicht beschädigt. Hierbei geriet der EB 275 808-4 ins Profil des Gleises 3 Ale—Osb.

Ursache:
Nach Ausfahrt des Ps 38 734 - F11 aus dem Hp Jannowitzbrücke unterließ der Tf die Streckenbeobachtung, so daß der vor dem Einfahrsignal 18 des Bf Ale befindliche Ps 39 237 - L11 [*] Bu - Ale nicht wahrgenommen wurde.
Ermittlungsverfahren gemäß StGB §196 (1) ** eingeleitet.

[*] Umlauf Ludwig 15 (L15) statt L11
[**] DDR-StGB §196 (1): Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls

Auch unter dem Punkt Schuldfrage hatte man schon einen Verantwortlichen benannt: den 23jährigen Triebfahrzeugführer S., Heimatdienststelle S-Bw Grünau. Schon hier listete das Meldeblatt persönliche Angaben zum Lokführer auf: sechs Dienstjahre, drei Dienstpostenjahre und eine halbe Stunde im Dienst.

Was war genau passiert? Aufgrund der vorliegenden Protokolle, dienstlichen Äußerungen und sonstigen Niederschriften läßt sich der Unfallhergang auch heute noch minutiös darstellen. Eine Chronik des Ereignisses:

13.45 Uhr - Bahnhof Ostkreuz - Wetter: klar/sonnig

Triebfahrzeugführer S. übernimmt am Bahnsteig E den Zug F11 (Zuggruppe Fee) in Richtung Friedrichstraße. Der abzulösende Kollege übergibt ihm den Zug ohne besondere Vorkommnisse. Unmittelbar danach erhält der Zug den Abfahrauftrag.

In der am 10. Oktober stattgefundenen Vernehmung gibt S. zu Protokoll, daß sein eigentlicher Dienstbeginn in Schöneweide in der Meldestelle auf Bahnsteig B gewesen wäre. Nach Einsicht der dort ausliegenden betrieblichen Unterlagen hätte er als Fahrgast im Dienstabteil einer S-Bahn zum Bahnhof Ostkreuz fahren müssen, um dann um 13.45 Uhr den für ihn bestimmten Zug F11 übernehmen zu können. S. gibt in der Vernehmung zu, schon von zu Hause mit der Maßgabe weggegangen zu sein, gleich nach Ostkreuz ohne den Umweg über die Schöneweider Meldestelle zu fahren. So wie S. verhielten sich damals viele Triebfahrzeugführer. Auch wenn der korrekte Dienstweg auf den späteren Unfallhergang keinen Einfluß hatte, in der Urteilsbegründung wurde dieses Fehlverhalten dennoch entsprechend negativ gewürdigt.

13.47 Uhr - Bahnhof Warschauer Straße

S. zündet sich eine Zigarette an.

13.51 Uhr - Bahnhof Jannowitzbrücke

Der Zug F11 erhält den Abfahrauftrag. Das Selbstblocksignal 14 am westlichen Bahnsteigende zeigt ihm den Fahrtbegriff Sv2 (Fahrt - Halt erwarten). S. nimmt im Unterbewußtsein von diesem Signalbegriff jedoch nur das grüne Licht wahr und beschleunigt seinen Zug mit voller Anfahrbeschleunigung (0,5 m/s²). Während dieser Anfahrt sinniert er über den Vorabend und schaut sich das rege Treiben im Bereich der Kreuzung von Holzmarkt- und Brückenstraße an. Dabei fällt ihm die Zigarette aus seiner rechten Hand. Reflexartig springt er auf, damit diese nicht auf seine Hose fällt. Den Fahrschalter hält er dabei weiterhin gedrückt. Um nachzusehen, wohin die Zigarette gefallen ist, ändert S. seine Position. Den Fahrschalter hält er immer noch gedrückt, auch wenn er nun dazu die andere Hand nehmen muß. Während er die verlorene Zigarette unter seinem Führerstandsitz sucht, passiert der Zug das Halt zeigende Selbstblocksignal 16 (Signalbegriff Sv103).

Bild: Ausfahrsituation Mitte der 1980er Jahre westlich von Jannowitzbrücke

Ausfahrsitiuation Mitte der 1980er Jahre westlich des S-Bahnhofes Jannowitzbrücke (Symbolbild).

13.52 Uhr - Streckengleis 4 (Ostbahnhof—Alexanderplatz)

S. hat mittlerweile den Fahrschalter losgelassen, seine rechte Hand stützt sich nun am Pult ab. Während sein Blick immer noch der verlorengegangenen Zigarette gilt, fährt der Zug F11 nach 145 Metern auf den gerade wieder anfahrenden L15 (Zuggruppe Ludwig) in Höhe der Voltairéstraße mit einer Geschwindigkeit von etwa 45 km/h ungebremst auf. S. bemerkt den Aufprall aufgrund seiner immer noch bestehenden Unaufmerksamkeit erst durch das Splittern der Frontscheibe. Er selbst stößt sich dabei mit seiner Schulter am Führerpult. Schnell greift er nach dem Führerbremsventil, legt es in Schnellbremsstellung und betätigt den Kurzschließer zum Abschalten der Stromschienenspannung. Trotzdem kommen beide Züge erst nach 46 Metern zum Stehen. Für den Zug L15 berechnete man zum Zeitpunkt des Aufpralles im nachhinein eine gefahrene Geschwindigkeit von etwa 10-15 km/h.

Der erste Wagen des auffahrenden Zuges (277 327) wird bei dem Zusammenstoß aus der Kugelpfanne des ersten Drehgestelles gehoben. Beim Zug L15 werden die beiden letzten Wagen (275 497+498) jeweils aus der in Fahrtrichtung ersten Kugelpfanne gehoben, der Beiwagen gerät dabei in das Profil des Streckengleises 3 (Alexanderplatz—Ostbahnhof). Die in der Unfallmeldung genannte Profileinschränkung durch den 275 808 beruht auf einem Übermittlungsfehler. In beiden Zügen zählt die Polizei 14 Leichtverletzte, darunter zwei Kinder. Alle 14 Verletzten können nach ambulanter Behandlung wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. S. selbst bleibt unverletzt.

Der gerade in Richtung Ostbahnhof aus dem Bahnhof Alexanderplatz ausfahrende Zug G14 (Zuggruppe Gustav) kann durch das Signal Sh1 (Kreissignal - "Sofort halten! - Gefahr") gestoppt werden.

Bild: Grafische Darstellung der Unfallsituation

Grafische Darstellung der Betriebssituation vor und nach dem Auffahrunfall.

13.56 Uhr

Die Unfallmeldung geht vom Bahnhof Alexanderplatz aus bei der Oberdispatcherleitung der S-Bahn ein. Sofort werden die beiden S-Bahn-Gleise 3 und 4 gesperrt. S. benachrichtigt vom Stadtbahnviadukt aus Polizei und Feuerwehr, die aufgrund des vor Ort stattfindenden Volksfestes schnell am Unfallort sind.

13.57 Uhr

Der Gerätezug des S-Bahn-Betriebswerkes Friedrichsfelde wird alarmiert. Er wird zehn Minuten später dort abfahren.

14.00 Uhr

Anforderung eines Schienenersatzverkehrs mit 42 Kraftomnibussen.

15.19 Uhr - zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz

Der Gerätezug des S-Bw Friedrichsfelde trifft am Unfallort ein. Die späte Ankunft erklärt sich durch notwendiges Umrangieren im Bahnhof Bln Ostbahnhof (Ankunft 14.23 Uhr, Abfahrt 15.15 Uhr), da das Streckengleis Ostbahnhof—Jannowitzbrücke durch nachfolgende S-Bahnen blockiert war. Der Gerätezug erreichte somit die Unfallstelle durch "Befahren des falschen Gleises" [2].
Um 14.47 Uhr forderte die Oberdispatcherleitung Berlin den in Köpenick stationierten Eisenbahndrehkran EDK 300 an, er erreicht die Unfallstelle um 15.40 Uhr. Zusätzlich wird um 15.15 Uhr noch der Hilfsgerätezug des Bahnbetriebswerkes Schöneweide alarmiert. Er trifft mit zwei Lokomotiven der BR 106 um 16.20 Uhr am Ereignisort ein. Alle diese Zugfahrten verkehren als dringliche Hilfszüge.

Bild: Räumungsarbeiten - 1

Der dritte und der vierte Viertelzug des anfahrenden Zuges Ludwig 15 wurden aufeinandergeschoben. Links der 275 807, rechts 275 498.
Foto: Bundesarchiv, Bild 183-U1006-0051, Katja Rehfeld.

Die Folgen für den Zugverkehr

Aufgrund der nach dem Unfall eingeleiteten Streckensperrung brach vorerst der komplette Verkehr auf der östlichen Stadtbahn zusammen. Der eingerichtete Schienenersatzverkehr (SEV) verkehrte zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz. Gegen 16.00 Uhr erfolgte eine Verstärkung dieses SEV um weitere acht Busse.

Zusätzlich verkehrten einige Wendezugfahrten auf dem Fernbahngleis 1 zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz. Nach einigen Umschaltarbeiten an der Stromschiene, bei der die Unfallstelle spannungsseitig abgeschaltet wurde, konnte ab etwa 14.30 Uhr zwischen Alexanderplatz und Friedrichstraße ein S-Bahn-Pendelbetrieb auf beiden Streckengleisen aufgenommen werden. Ein Zug der Zuggruppe E mußte in dem westlichen und selten genutzten Kehrgleis am Stellwerk Friw des Bahnhofs Friedrichstraße abgestellt werden [1].

Die Zugläufe der S-Bahn wurden nun wie folgt gebrochen:

Wegen der beginnenden Aufräumarbeiten wurden zusätzlich die beiden Fernbahngleise 2 (Osb—Ale) ab 15.34 Uhr sowie 1 (Ale—Osb) ab 16.48 Uhr gesperrt. Der schon erwähnte Wendezugbetrieb der Fernbahn mußte vorübergehend eingestellt werden. Zudem erhielt der D 336 Friedrichstraße—Hamburg eine Verspätung von 98 Minuten, der D 1317 Malmö—Zoologischer Garten verspätete sich um 22 Minuten. Des weiteren vermerkt der Unfallbericht eine "negative Beeinflussung der Wagenreinigungs- und -unterhaltungstechnologie, da vier Leerreisezüge das Bahnbetriebswagenwerk Berlin-Rummelsburg verspätet erreichten."

Die Folgen für den Anreiseverkehr zum Fackelumzug

Der S-Bahn-Anreiseverkehr zum Fackelzug in der Straße Unter den Linden brach unter den gegebenen Umständen komplett zusammen. Im Hinblick auf den organisierten Reiseverkehr bei diesen Großveranstaltungen muß man wissen, daß bei jeder anreisenden Gruppe schon im Vorfeld genau feststand, wann sie sich am Ausgangsort traf, wann ihr Sonderzug bzw. die reservierten Wagengruppen fuhren und wie sie vom jeweiligen Berliner Ankunftsbahnhof zum Veranstaltungsort transportiert wurden. Für die Rückfahrt galt das gleiche Procedere. Ein Teil der Umzugsteilnehmer wurde, wie üblich bei diesen Veranstaltungen, extra aus anderen Bezirken der DDR herangefahren. Da diese Sonderzug-Fahrgäste nun nicht entsprechend schnell mit der S-Bahn von ihren Ankunftsbahnhöfen abtransportiert werden konnten, traten weitere Verspätungen für den ab den Fernbahnhöfen Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide, Berlin Ostbahnhof und Berlin Friedrichstraße verkehrenden Fernverkehr ein.

Bild: Räumungsarbeiten - 2

Die Unfallstelle von der Dirksenstraße aus gesehen.
Der hintere Teil des aufgefahrenen Zuges F11 ist an der Kurzkupplung des 277 327 getrennt und (wenige Meter?) abgefahren worden.

Der Entlastungsverkehr auf dem Stadtbahngleis 1 zwischen Berlin Ostbahnhof und Alexanderplatz erwies sich als sehr wirkungsvoll. Trotzdem erreichten 15 Blöcke (ein Block = 500 Teilnehmer) den Veranstaltungsort auf anderen Wegen:

Letztendlich mußte der Unfallbericht trotzdem vermerken:

die Blöcke H 03, 05, Sch 04, 08 erschienen nicht.

An der Unfallstelle trafen im Laufe der Aufräumungsarbeiten etliche leitende Mitarbeiter der DR ein, darunter auch der stellvertretende Minister für das Verkehrswesen Dr. Heinz Schmidt sowie der Vizepräsident der S-Bahn Dr. Günter Götz.

Um 18.30 Uhr wurden die Aufräumungsarbeiten an den beiden Unfallzügen beendet, fünf Minuten später erfolgte die Zuschaltung der Stromschienenspannung. Die beiden Unfallzüge wurden zurück nach Berlin Ostbahnhof gefahren. Nachdem die Oberbaumeisterei Ostbahnhof die Strecke wieder freigegeben hatte, nahm man um 19.28 Uhr den durchgehenden Verkehr wieder auf. Das Unfallmeldeblatt vermerkt einen geschätzten Sachschaden von 23.300 M.

Die Schäden an den Fahrzeugen

Einen Tag nach dem Unfall, am 7. Oktober 1979, nahm eine sechsköpfige Kommission die an den Fahrzeugen entstandenen Schäden auf. Die Auflistung der Wagennummern erfolgt in den nachfolgenden beiden Tabellen von West (Alexanderplatz) nach Ost (Jannowitzbrücke). Alle nicht aufgeführten Wagen wiesen keine Schäden auf.

Zugumlauf Ludwig 15 (L15)
Wagennummer Schäden
275 601-3 Anfahrwiderstände als Nachfolgeerscheinung des Unfalles ausgeglüht
275 479-4 Anfahrwiderstände als Nachfolgeerscheinung des Unfalles ausgeglüht
275 480-2 Federaufhängung der Scharfenbergkupplung schadhaft, Luftrohre gerissen
275 808-4 Betriebskupplungsseite: Drehgestell 1 beschädigt
275 807-6 Betriebskupplungsseite: Führerstand eingedrückt, Dachkappe, Betriebskupplung und Zugkasten (*) bis zum Hauptquerträger beschädigt
275 498-4 Betriebskupplungsseite: Längsträger beidseitig verbogen, Stirnwand vollständig eingedrückt, Dach, Zugkasten (*) bis zum Hauptquerträger beschädigt, Betriebskupplung total beschädigt, Neuverkabelung des Wagens erforderlich
Kurzkupplungsseite: Kurzkupplungskasten eingedrückt, Kurzkupplung schadhaft
275 497-6 Kurzkupplungsseite: Kurzkupplungskasten eingedrückt, Kurzkupplung schadhaft
Betriebskupplungsseite: Führerstand eingedrückt, Dach eingefaltet, Zugkasten bis zum Hauptquerträger beschädigt, Längsträger verbogen, Betriebskupplung total beschädigt einschl. Steuerstromstecker und -dose
  (*) gemeint ist der Wagenkasten

Zugumlauf Fee 11 (F11)
Wagennummer Schäden
277 327-3 Betriebskupplungsseite: Führerstand eingedrückt, Dach gefaltet, Führerpult und Schalttafel sowie die Betriebskupplung total beschädigt
Kurzkupplungsseite: Rückwand eingedrückt, Dach aufgefaltet, Zugkasten (*) beschädigt, Kurzkupplung total beschädigt
277 328-1 Kurzkupplungsseite: Rückwand eingedrückt, Längsträger verbogen, Zugkasten (*) beschädigt, Kurzkupplung total beschädigt
Betriebskupplungsseite: Stirnwand im Dachbereich eingedrückt, Innendecke gespalten
277 194-7 Betriebskupplungsseite: Betriebskupplung beschädigt und Stirnwand leicht eingedrückt
  (*) gemeint ist der Wagenkasten

Bild: Darstellung der Kosten der Unfallschäden

Grafische Darstellung der Schäden anhand der ermittelten Kosten.

Die an diesem Tag (7.10.1979) bilanzierte Gesamt-Schadenssumme der Viertelzüge von nunmehr 386.560 Mark (Material- und Wiederherstellungskosten) zeigt die nachfolgende Tabelle auf:

  Materialkosten Wiederherstellungskosten
Ludwig 15 21.580 M 230.000 M
Fee 11 9.710 M 125.000 M
Gesamt 31.560 M 355.000 M

Hinzu kamen noch 38,918,94 Mark, die sich aus den Kosten des Einsatzes der Gerätezüge, des SEV und den unfallbedingten Personalkosten errechneten. Letztlich wies das Stadtbezirksgericht von Berlin-Mitte in seiner Urteilsbegründung vom 5. Dezember 1979 einen tatsächlichen Schaden von 393.918 Mark aus.

Unfallursache

Ohne Zweifel liegt die Ursache des Unfalls beim Triebfahrzeugführer, dessen ungenügende Streckenbeobachtung zu diesem Zusammenstoß führte. Durch Bemühungen des Vaters von S. - auch er war Eisenbahner - und einer in der Zwischenzeit eingeschalteten Anwältin gelang es am Sonntag (7.10.) mit Hilfe eines Sachverständigen, den Zug auf seinen technischen Zustand überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, daß die Fahrsperreneinrichtung des führenden Fahrzeuges 277 327 bei der Vorbeifahrt am haltzeigenden Selbstblocksignal 16 nicht angesprochen hatte. Hätte diese ordnungsgemäß funktioniert, wäre der Zug F11 nach 121 Metern zum Halten gekommen, laut der Unfallzeichnung wären bis zum vorausfahrenden Zug L15 immer noch 24 Meter Platz geblieben. Gemäß den damaligen Fahrzeugregularien war die Fahrsperre am 6. Oktober um 3.25 Uhr im Rahmen der täglichen "Bremsprobe mit Fahrsperre" geprüft worden, der dafür zuständige Triebfahrzeugführer hatte das ordnungsgemäße Funktionieren auch mit seiner Unterschrift bestätigt.

In den Tagen danach erfolgte wie immer nach solchen Ereignissen eine fast hektische Betriebsamkeit: Noch am 7. Oktober berichtete der Leiter der Dienststelle des S-Bahn-Betriebswerkes (S-Bw) Grünau, daß der gesamte Vollzug seine letzte planmäßige Durchsicht am 1. Oktober durch die Komplexbrigade II bekommen hatte. Aufgrund des damaligen Umlaufplans lief dieser Zug in den Betriebspausen keine Triebwagenhalle an. Die betriebliche Technologie sah deswegen vor, daß beim Anlaufen des Bahnhofes Erkner dieser Zug im Zeitraum von 16.19 bis 17.39 Uhr durch die Einsatzstelle (Est) Erkner ausgetauscht und den täglichen Untersuchungsstufen Ü0 bzw. R0 zugeführt werden sollte. Wegen des hohen Anteils von Schadwagen (im Schnitt warteten nur in den Tagen vor dem Unfall allein in Erkner 26 Viertelzüge auf neue Achsen) verfügte die Einsatzstelle nur über einen einzigen Vollzug als Ersatzzug, der für die planmäßigen Überholungsarbeiten zum Austauschen bereitstand. Deshalb unterblieben bei allen dort zu tauschenden Umläufen die vorgesehenen Zwischendurchsichten. Auch das S-Bw-Grünau, die übergeordnete Dienststelle der Est. Erkner, konnte aufgrund des herrschenden Fahrzeugmangels, der mangelnden Abstellkapazität sowie des hohen Aufwands der Überführung vom nächtlichen Abstellplatz in Warschauer Straße keinen Ersatzzug für den Umlauf F 11 stellen.

Zudem sah diese Technologie vor, den betreffenden Umlauf an jedem Sonnabendmorgen auszutauschen und der Untersuchung im S-Bw Grünau zuzuführen. So auch am 6. Oktober: Der diensttuende Wagenmeister beantragte gegen 7.00 Uhr bei der Dispatcherleitung Ring den Zugtausch. Diese gab jedoch infolge des zu fahrenden Sonderverkehrs dem Ersuchen nicht statt. Somit blieb der Zug mit seiner wahrscheinlich mittlerweile defekten Fahrsperreneinrichtung weiter in Betrieb.

Der Fachabteilungsleiter für die Fahrzeugwirtschaft verfügte am 9. Oktober 1979 in einem Schreiben:

1. Die Fahrsperren aller Spitzen-Viertelzüge sind sofort nachzulehren, der Auslösewinkel zu überprüfen und das Ergebnis ist schriftlich nachzuweisen.
2. Die Fahrzeuge der übrigen Fahrzeuge sind ab 12.10.1979 ebenfalls nachweislich zu überprüfen.
3. In den Dienstunterrichten (regelmäßig stattfindender Unterricht für alle Eisenbahner – d.A.) mit den Handwerkern ist die Bedeutung der qualitätsgerechten Wartungsarbeiten an der Fahrsperre bei der Überholungsstufe Ü1 zu behandeln.
4.In den Dienstunterrichten mit den Triebfahrzeugführern ist auf die unbedingte Einhaltung der Überprüfung der Fahrsperre am Streckenanschlag vor den Triebwagenhallen (ÜdA) hinzuweisen.
5. Es werden durch die Fachabteilung Untersuchungen mit der Zielstellung durchgeführt, die Nachlehrung des Auslösewinkels der Fahrsperre bei der Überholungsstufe Ü4 fristengemäß auf einen kürzeren Zeitraum (Ü3) zu verlegen.

Das Nichtansprechen der Fahrsperreneinrichtung veranlaßte die Deutsche Reichsbahn, auch innerbetrieblich nach den Ursachen zu suchen. Dabei wurden mehrere Werkstattmitarbeiter im Rahmen einer Dienstlichen Äußerung (schriftliches Niederlegen einer Aussage zu einem Sachverhalt) befragt. In diesen schriftlichen Aussagen wurde die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten an der Fahrsperreneinrichtung bis über zwei Monate zurück protokolliert.

Trotzdem konstatierte ein Schreiben des Gruppenleiters Technische Unterhaltung (TU) vom 30. Oktober 1979 eine "Pflichtverletzung der Meister und Wagenmeister im Bereich des Sonderverkehres der Fplo 933". Den dort namentlich genannten Mitarbeitern wurde eine "mangelhafte Führung der Fahrzeugpässe" sowie ein Nichtdurchsetzen der gegebenen Weisungen gegenüber dem "sich aus dem Sonderverkehr ergebenden Anforderungen" attestiert. Im Endabsatz schreibt der Leiter TU: "Es wurden Maßnahmen festgelegt und realisiert, die eine Wiederholung derartiger Vorkommnisse ausschließen und die in Ergänzung der bereits vorher festgelgten [sic] Maßnahmen, die unbedingte notwendige Sicherheit gewährleisten."

Bild: Front des 277 327 im Raw Schöneweide

Die verunfallten Fahrzeuge standen teilweise jahrelang auf dem Gelände des RAW Schöneweide herum, bevor sie der Reparatur zugeführt worden.
Im Bild die Front des aufgefahrenen 277 327 (undatiert).

Der Triebfahrzeugführer, sein Prozeß und dessen Folgen

Triebfahrzeugführer S. wurde noch im Laufe des Nachmittags in Handschellen über eine Feuerleiter vom Stadtbahnviadukt abgeführt und in eine Dienststelle der Transportpolizei in der Magazinstraße gebracht. Noch am selben Tag begannen über 24 Stunden hinweg ohne anwaltlichen Beistand bis zum nächsten Abend mehrere stundenlange Verhöre, nur unterbrochen von ein- bis zweistündigen Pausen. Man stellte immer wieder dieselben Fragen, wahrscheinlich hoffte man, daß S. irgendwann einmal etwas anderes aussagte. Man drohte ihm eine Klage wegen "Sabotage auf den Staatsfeiertag" an. Aus Unterlagen der BStU geht hervor, daß noch am 6. Oktober 1979 in der Umgebung des Wohngebietes des Lokführers Erkundungen über ihn eingeholt worden. Man bescheinigte ihm u.a. einen "guten Leumund" [2].

Am 8. Oktober 1979 wurde S. in die Untersuchungshaftanstalt des Ostberliner Polizeipräsidiums in der Keibelstraße überstellt. Dort gingen die Verhöre weiter. Erst am 10. Oktober ließ man einen Anwalt zu. In einer knapp fünfstündigen Vernehmung am selben Tag räumte S. die Unaufmerksamkeit seinerseits ein. Der Staatsanwalt klagte S. gemäß § 196 (1) des Strafgesetzbuches der DDR wegen Herbeiführung eines fahrlässigen schweren Verkehrsunfalls im Bahnbereich an.

Wie in der DDR üblich, dauerte es nicht lange, bis es zur Gerichtsverhandlung kam. Schon am 24. und 26. Oktober 1979 fanden die beiden Hauptverhandlungen vor der 211. Strafkammer des Stadtbezirksgerichts von Berlin-Mitte statt. Die Verteidigerin mühte sich, daß das Nichtansprechen der Fahrsperreneinrichtung als strafmildernd zu bewerten sei. Das Gericht folgte jedoch nicht ihrer Argumentation und verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, daß "die Fahrsperreneinrichtung der Berliner S-Bahn (..) eine Zusatzeinrichtung am Zug und am Gleis" sei. Weiter verwies die Urteilsbegründung auf den §4 (2) der Dienstvorschrift 432 "Sondervorschriften für die Regelung des Betriebes auf den elektrisch betriebenen Strecken der Berliner S-Bahn":

Für die Vorbeifahrt am Hauptsignal ist nicht der Streckenanschlag, sondern die Stellung des Signales maßgebend.

Daraus schlußfolgerte die Strafkammer, daß "sich der Angeklagte auf die Funktionstüchtigkeit der Fahrsperre in keiner Weise verlassen kann, und ihn das Vorhandensein der Fahrsperre in keiner Weise von seinen Pflichten entbindet." Und führte weiter aus: "Somit besteht zwischen der Nichtfunktion und Tüchtigkeit der Fahrsperre und dem Auffahrunfall keine Kausalität. Sicherlich wäre der Zusammenstoß nicht passiert, wenn die Fahrsperre funktioniert hätte."

Somit verblieb die alleinige Schuld beim Angeklagten. Der Staatsanwalt beantragte acht Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung. Der Richter folgte jedoch nicht der Anklage, er verhängte 16 Monate ohne Bewährung. Zudem mußte der Angeklagte einen Schadenersatz von 660,- Mark leisten und erhielt ein Tätigkeitsverbot als Triebwagenführer bei der Deutschen Reichsbahn für die Dauer von zwei Jahren. Das Urteil wurde am 23. November 1979 rechtskräftig.

Da die verhängte Strafe bei unter zwei Jahren lag, verblieb S. in der Untersuchungshaftanstalt Keibelstraße. Dort durfte er als Hausarbeiter in der Effektenkammer arbeiten. Nach neun Monaten entließ man ihn im Juli 1980. Mit dem Tag seiner Arbeitsaufnahme im S-Bw Grünau begann das vom Gericht verhängte Tätigkeitsverbot als Lokführer. Arbeitete S. zunächst als Schlosser und Rangierleiter, so durfte er nach zwei Jahren nach einer Prüfung zunächst während seiner Rangiertätigkeit selbstständig wieder S-Bahn-Züge fahren. Weitere zwei Jahre später (1984) hielt er nach einer erneuten Prüfung wieder das Patent des Triebfahrzeugführers in seinen Händen. Die DR rechnete die abgesessene Haftstrafe von acht Monaten aus seiner Dienstzeit heraus.

Nach dem Ende der DDR holte ihn seine Vergangenheit wieder ein: Gemäß Angestellten-Tarifvertrag aberkannte ihm der Arbeitgeber die Haft- und die davor liegende Dienstzeit, jetzt fehlten auf einmal sieben Dienstjahre! Somit wurde S. ein zweites Mal für seine Unaufmerksamkeit bestraft.

Verbleib der Fahrzeuge

Alle Fahrzeuge wurden nach der Beseitigung der Unfallschäden wieder dem Betrieb zugeführt, auch wenn das mitunter einige Jahre wegen fehlender Instandhaltungskapazitäten des Schöneweider Reichsbahnausbesserungswerkes (Raw) dauerte. Angemerkt werden sollte in diesem Zusammenhang noch, daß der Viertelzug 277 193/194 erst im August 1979, also zwei Monate vor dem Unfall, das Raw nach seiner Modernisierung verlassen hatte. Alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge blieben bis zur ihrer endgültigen Außerdienststellung der jeweiligen Baureihe in Betrieb. Auf zwei interessante Fahrzeug-Lebensläufe sei hier hingewiesen:

Bild: Front des 275 497 im Raw Schöneweide

Die Front des 275 497, die die Wucht des Aufpralles zeigt (Januar 1980).

Schlußbemerkung

Im Umfeld der Recherchen zu diesem Thema stellte sich beizeiten heraus, daß eine öffentliche Quellenlage zum Unfall kaum existiert. Einzelne Tageszeitungen wie die Berliner Zeitung (am 7.10.1979) oder auch aus demselben Hause die BZ am Abend (am 8.10.1979) verlautbarten in maximal fünf Sätzen fast gleichlautende Meldungen zum Unfall. Intensivere Nachforschungen ergaben, daß weitere Meldungen bzw. eine ausführlichere Berichterstattung, auch über den Prozeß, in den nachfolgenden Tagen komplett unterblieben. Die in der DDR erschienenen Fachzeitschriften hielten sich hier ebenfalls bedeckt.
Eine im Vorfeld dieser Veröffentlichung erneute Recherche, u.a. beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ergab nur eine sehr geringe Anzahl neuer Quellen, eine Fotodokumentation seitens des Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht vorhanden.



Autor:
Mike Straschewski

Danksagung:
Der Autor und bedankt sich bei Gordon Charles, Dirk Riediger, Michael Dittrich sowie vielen weiteren, hier nicht genannten Personen für ihre Zuarbeit, insbesondere beim Triebfahrzeugführer S. sowie beim Archiv der S-Bahn Berlin GmbH für die Freigabe der Dokumente. Ein zusätzlicher Dank geht an Herrn Höhn von der BStU für die unkomplizierte Hilfe bei der Suche nach Akten und Bildern.

Quellen:
[1] Der elektrische Betrieb auf der Berliner S-Bahn - Getrennt, doch nicht geschieden – Die Zeit bis 1980; Konrad Koschinski; Verlag Bernd Neddermeyer; 2002; Seite 96
[2] BStUMfSHA XIXNr. 5003
[3] Verkehrsgeschichtliche Blätter, Heft 1/1975 und Heft 3/1975
Zeitzeugenaussagen
Fahrplananordnung 933
Dienstvorschrift 432 "Sondervorschriften für die Regelung des Betriebes auf den elektrisch betriebenen Strecken der Berliner S-Bahn", gültig ab 1.8.1977
Berliner Zeitung: "Zwei S-Bahn-Züge gestern aufgefahren"; 7. Oktober 1979, Seite 8
BZ am Abend: "Auffahrunfall bei der S-Bahn"; 8. Oktober 1979, Seite 7
Unterlagen aus dem Archiv der S-Bahn Berlin GmbH, Archivsignatur A1562

letzte Änderung:, 8. Oktober 2014

Veröffentlichung, 6. Oktober 2014



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letzte Änderung: 09.01.2024